Neue Rolle Seniorenrat
30.05.2026
Der Bündner Seniorenrat wird zur Fachkommission des Vorstandes des BKVS.
Die neue Rolle des Seniorenrats im BKVS
Anlässlich der Generalversammlung des Bündner Verbandes der Seniorinnen und Senioren (BKVS) von 29. April 2026 im B 12 in Chur wurden die Statuten des Verbandes teilrevidiert. Die Generalversammlung beschloss einstimmig, die Rolle des Bündner Seniorenrat (BSR) neu zu definieren. Der BSR wird zur Fachkommission des Vorstandes des BKVS. Die Rolle des politischen Organs wird neu und stufengerecht vom Vorstand übernommen. Der Vorstand formuliert im Rahmen der Vorgaben der Statuten seine Aufgaben und jene des BSR. Zu diesem Zweck erlässt er ein Reglement. Er vertritt den Verband im Verkehr mit der Politik und der Gesellschaft.
Der Bündner Seniorenrat (BSR) setzt sich aus Vertreterinnen und Vertreter der Regionen zusammen. Die Aufgaben des BSR als Fachorgan des Vorstandes sind vielfältig.
Der BSR formuliert seine Aufgaben und Zielsetzungen zusammen mit dem Vorstand. Er verfolgt die Entwicklung der Alterspolitik in den Regionen. Er steht im Austausch mit Organisationen und Akteuren der Alters- und Gesundheitsversorgung in der jeweiligen Region. Er informiert den Vorstand über regionale Probleme und Entwicklungen auf dem Gebiet der Alterspolitik. Die Vertreterinnen und Vertreter des BSR engagieren sich aktiv im regionalen alterspolitischen Netzwerk. Anregungen und Besonderheiten in der Alterspolitik der Regionen werden dem Vorstand zur Kenntnis gebracht.
Der BSR ist auch Fachgremium für Vernehmlassungen und Berichte und bereitet diese im Auftrag des Vorstandes vor. Der BSR verfolgt nationale und kantonale Projekte mit dem Ziel, regionale und lokale Besonderheiten und Bedürfnisse in die Berichterstattung zuhanden des Vorstandes einfliessen zu lassen.
In dieser wichtigen Funktion bildet der BSR ein Bindeglied zwischen dem Vorstand des BKVS und den Regionen. Er sorgt dafür, dass die Regionen ihre Wünsche und Anliegen im Verband einbringen können und dass die Veranstaltungen und Tätigkeiten des BKVS in den Regionen noch besser bekannt gemacht werden.
Das Geschäftsreglement regelt die Tätigkeit des Vorstandes und des BSR und wird vom Vorstand erlassen. Als Folge der Teilrevision der Statuten war das Geschäftsreglement des BKVS zu revidieren.
Statuten und Geschäftsreglement finden Sie auf der homepage des BKVS (www.buendnersenioren.ch ) unter downloads.