Rentner werden zu Sozialfällen

09.02.2019

Wer sein Pensionskassenkapital verbraucht hat, soll weniger Ergänzungsleistungen erhalten. Das treibe Renter in die Sozialhilfe, warnen nun Gemeinden.

Jeder und jede Zweite lässt sich bei der Pensionierung das Kapital der zweiten Säule auszahlen. Falls solche Rentner jedoch auf Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV angewiesen sind, sollen sie künftig schlechter fahren als jene, die das Kapital der zweiten Säule als Rente beziehen. Der Nationalrat beschloss bei der EL-Reform eine lebenslange Kürzung der Leistungen um 10 Prozent, falls das bezogene Kapital «ganz oder teilweise aufgebraucht ist». Obwohl der Ständerat die Sanktion ablehnt, beharren die bürgerlichen Sozialpolitiker des Nationalrats in der parlamentarischen Schlussrunde auf der Strafaktion.

Nun versuchen die Städte und Gemeinden den Nationalrat doch noch von der Strafaktion abzubringen. Denn die Kommunen befürchten, dass sie die Folgen der EL-Kürzung tragen müssen.

Auf rund 63 Millionen Franken pro Jahr beziffert das Bundesamt für Sozialversicherungen die Abstriche bei den EL. Einen wesentlichen Anteil dieser Summe würden die Gemeinden über die Sozialhilfe wieder ausgleichen müssen, warnen der Schweizerische Gemeindeverband und der Städteverband in einem gemeinsamen Schreiben an die nationalrätliche Sozialkommission.

Sozialhilfe im Pflegeheim

Folgenschwer wäre die Kürzung der EL vor allem bei pflegebedürftigen Rentnern. Im Durchschnitt betragen die durch EL getragenen Kosten von Rentnern im Pflegeheim 3300 Franken pro Monat. Wird dieser Betrag um 10 Prozent gekürzt, muss der Fehlbetrag zwangsläufig von der Sozialhilfe übernommen werden.

Eigentlich wollen die bürgerlichen Nationalräte jene Rentner bestrafen, die das Pensionskassengeld verprassen. Das Problem ist allerdings, dass viele von der Sanktion getroffen werden, denen kein unsorgfältiger Umgang mit ihrer zweiten Säule vorgeworfen werden kann. «Der Abzug ist sogar vorgesehen, wenn nur ein Teil des Kapitals bezogen und wenn haushälterisch mit dem Guthaben umgegangen wurde», kritisieren der Städte- und der Gemeindeverband.

Der Dachverband der Behindertenorganisationen, Inclusion Handicap, nennt als Beispiel eine Coiffeuse, die mit 40 ihr bescheidenes Pensionskassenkapital für den Aufbau eines Coiffeursalons verwendet. Mit 55 Jahren erkrankt sie an multipler Sklerose und erhält eine IV-Rente. Zusätzlich benötigt sie monatlich 1800 Franken EL, um ihre Lebenskosten zu decken. Trotz erfolgreicher Selbstständigkeit wird die Frau als IV- und AHV-Rentnerin für den Kapitalbezug zur Firmengründung bestraft. Dabei haben National- und Ständerat das vom Bundesrat vorgeschlagene Verbot des Kapitalbezugs abgelehnt, um die Verwendung von Geldern aus der zweiten Säule für Firmengründungen weiterhin zu ermöglichen.

Unverständnis im Ständerat

Eigentliche Geldverschwender werden von der Sanktion hingegen kaum betroffen. Denn beide Räte haben sich bereits auf eine neuen Regelung geeinigt, wonach bei einem übermässigen Vermögensverbrauch die EL so berechnet werden, als wäre das verprasste Vermögen noch vorhanden. Wer also nach der Pensionierung mit seinen 300'000 Franken aus der zweiten Säule einige Jahre in Saus und Braus im Ausland lebt, erhält bei seiner Rückkehr in die Schweiz keine EL mehr.

Im Ständerat stiess die 10-Prozent-Sanktion des Nationalrats bisher auf Unverständnis. Konrad Graber (CVP, LU), Sprecher der ständerätlichen Sozialkommission, geht denn auch davon aus, dass die kleine Kammer in dieser Frage hart bleibt.

Möglicherweise bröckelt die Front der nationalrätlichen Sanktionsbefürworter aus SVP, FDP und CVP, wenn beide Räte im März zu einer Einigungskonferenz zusammentreten, umdie Differenzen zu bereinigen. Mehrere bürgerliche Sozialpolitiker aus dem Nationalrat betonen, dass sie in der Schluss-ausmarchung vor allem eine neue Vermögensschwelle von 100'000 Franken durchsetzen wollen, um vermögende Rentner vom EL-Bezug auszuschliessen. Auch diese Schwelle wurde vom Ständerat bisher abgelehnt, weil die gleichzeitige Ausnahmeregelung für Eigenheimbesitzer unpraktikabel sei.

Gut für die «Ratspsyche»

Graber lässt durchblicken, dass die kleine Kammer bei der Vermögensschwelle nachgeben könnte, wenn dies für die «Ratspsyche» der grossen Kammer nötig sei. Seine Parteikollegin Ruth Humbel aus dem Nationalrat wirft dem Ständerat hingegen Sturheit vor, weil er sich mehreren Bestimmungen gegen den ungerechtfertigten EL-Bezug widersetzt habe. Humbel verteidigt die 10-Prozent-Sanktion, weil sich jeder bei einem Kapitalbezug der Konsequenzen bewusst sein müsse. Humbel hätte allerdings ein Verbot des Kapitalbezugs aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge für die bessere Lösung gehalten.

(Redaktion Tamedia)

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