Altersdiskriminierung

27.05.2019

Seniorinnen und Senioren werden in verschiedenen Lebenssituationen diskriminiert. Alter ist kein Grund schlechter behandelt zu werden.

Volksinitiative Schutz vor Altersdiskriminierung

Es ist eine Tatsache, dass immer wieder Diskriminierungen vorkommen. Wenn die Gründe dafür auch verschieden sind, entstehen dadurch immer wieder Leid und Ungerechtigkeiten. Diskriminiert werden Menschen wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Ethnie (Volksgruppe, Volksstamm), zu einer bestimmten Religionsgemeinschaft oder Konfession, wegen einer körperlichen oder geistigen Einschränkung, aber auch wegen ihres Alters. Das erfahren Menschen dann, wenn sie aufgrund einer Krankheit für die Gesellschaft nicht mehr „gewinnbringend“ sind, materiell und finanziell unterstützt werden müssen oder wegen Verlust des Arbeitsplatzes nicht mehr als vollwertiges Glied unserer Gesellschaft wahrgenommen werden. Oft geschieht das nicht in aller Öffentlichkeit, meist versteckt und darum für Aussenstehende auch nicht immer wahrnehmbar. Es ist meist so, dass sich die Betroffenen nicht dagegen wehren können, sei es, weil ihnen die Möglichkeiten dazu fehlen oder dass sie nicht wissen, wie dagegen vorzugehen ist. In der Bundesverfassung steht aber unter dem Titel „Rechtsgleichheit“ in Artikel 8:

1Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Im dritten Abschnitt von Artikel 8 wird zudem ausdrücklich die Rechtsgleichheit von Mann und Frau erwähnt und im vierten Abschnitt wird auf die Behinderten hingewiesen. Im Gleichstellungsgesetz und im Behindertengesetz ist näher beschrieben, wann eine Diskriminierung vorliegt und wie ihr begegnet werden soll. Nicht näher gesetzlich geregelt ist aber, wann tatsächlich eine Diskriminierung aufgrund des Alters vorliegt. Darum hat sich im Januar 2019 der Verein „Allianz gegen Altersdiskriminierung“ gebildet mit dem Ziel, die Bundesverfassung so zu ergänzen, dass der Bereich „Diskriminierung aufgrund des Alters“ in einem Gesetz geregelt wird. In der Allianz sind verschiedene Verbände und Organisationen zusammengeschlossen, welche oft mit Diskriminierungen aufgrund des Alters konfrontiert werden. Dabei sind auch der Schweizerische Verband für Seniorenfragen (SVS), dessen Mitglied auch der Bündner Kantonalverband der Senioren (BKVS) ist, der Schweizerische Seniorenrat (SSR), die Vereinigung aktiver Senioren- und Selbsthilfeorganisationen der Schweiz (VASOS), die terzStiftung, Allianz 50+ und verschiedene Gewerkschaftsverbände. Unterstützt wird die Initiative von aktiven und ehemaligen eidgenössischen Politikerinnen und Politikern, von Professoren verschiedener Hochschulen. Die Bundesverfassung soll wie folgt im Artikel 8 mit einem Absatz5 ergänzt werden:

Bundesverfassung Artikel 8 Abs. 5 (neu)

„Alle Menschen sind ungeachtet ihres Alters gleichberechtigt. Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen aufgrund des Alters vor, dies sowohl bei der Wahrnehmung staatlicher Aufgaben als auch unter Privaten. Es erfasst insbesondere den Zugang, die Durchführung und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen, die Bildung, das Wohnen, die Gesundheitsversorgung und die Soziale Sicherheit. Es verankert einen Anspruch auf Schadenersatz und angemessene Entschädigung bei Verletzungen des Verbots der Diskriminierung wegen des Alters.»

Vielleicht fragen Sie sich nun, wo denn Diskriminierungen aufgrund des Alters vorkommen, resp. so häufig sind, dass eine Initiative notwendig wird. Hier einige konkrete Beispiele:

Wenn Sie ab Mitte 50 die Krankenversicherung ausbauen möchten, werden Sie kaum eine Krankenkasse finden, die das ermöglicht. Im Gegenteil: Es sind im Moment auf politischer Ebene Bestrebungen im Gang, die Leistungen der Versicherungen einseitig einzuschränken, wenn z.B. das gesundheitliche Risiko zu gross werden könnte. Dies beträfe die Zusatzversicherung, die Sie vielleicht schon jahrelang bezahlt haben, ohne davon Gebrauch gemacht zu haben. Im letzten Moment wurde anlässlich der Sondersession des Nationalrates eine Bestimmung aus einer Versicherungsvorlage gestrichen, die es den Versicherern ermöglicht hätte, Verträge einseitig abzuändern. Zum Glück ist dieses unsoziale und jedem gängigen Rechtsempfinden widersprechende Vorhaben gescheitert. Betroffen davon wären wohl jene Menschen gewesen, die dringend auf die vereinbarten Leistungen angewiesen sind, vor allem im Bereich der Krankenversicherung.

Verschiedene Kantone haben immer noch Altersbeschränkungen für Kommissionen und Ämter. Das Bundesgericht verbietet eine solche Einschränkung.

Auch wird es älteren Personen nicht leicht gemacht, wenn sie nach 70 einen Kredit aufnehmen oder eine Hypothek errichten wollen.

Wenn Investoren eine bestehende Siedlung neu überbauen, kommt es leider oft vor, dass ältere Mieter aufgrund ihres Alters und oft auch wegen der hohen Mietkosten, keine Wohnung mit einem für sie tragbaren Mietzins finden. Es gibt Vermieter, die davon absehen, älteren Personen eine Wohnung zu vermieten, weil das mehr Umtriebe nach sich ziehen könnte.

Im Allgemeinen ist die Politik bestrebt, die notwendigen Massnahmen zu treffen, damit gutes Altern möglich ist. Es ist aber leider auch Tatsache, dass in unserer Gesellschaft Entwicklungen vorhanden sind, welche für die ältere Generation und für Menschen mit Beeinträchtigungen nachteilig sind, sei dies aufgrund der gegebenen Lebensumstände oder wegen eines erlittenen Schicksalsschlags. Die Initiative wird auch jenen helfen, denen nach 55 die Anstellung gekündigt wird und die aufgrund ihres Alters oft kaum mehr eine neue Stelle finden, was wiederum grosse Auswirkungen für ihre materielle Absicherung im Alter haben kann.

Der Initiativtext liegt im Moment zur Prüfung bei der Bundeskanzlei. Sobald der Text bereinigt ist, soll mit der Unterschriftensammlung begonnen werden. Unter www.altersdiskriminierung.ch können weitere Informationen abgerufen werden.

Josef Senn, Mitglied des SSR