Elektronisches Patientendossier

25.10.2019

Das elektronische Patientendossier (EPD) gibt es ab Frühjahr 2020 überall in der Schweiz.

Gesundheit ist das wichtigste.Es wäre wahnsinnig praktisch. Alle relevanten Krankendaten sind an einem Ort erfasst und von überall abrufbar: Die Diagnose des Arztes, die Röntgenbilder, die verschriebenen Medikamente. Doppelspurigkeiten könnten vermieden werden, Unverträglichkeiten wären aufgelistet. Im Notfall kann der Arzt mit einem Klick die medizinische Vorgeschichte des Patienten abrufen. Das schafft Transparenz, Sicherheit und spart Kosten.

Da erstaunt es, dass das elektronische Patientendossier, kurz EPD, nicht schon längst Wirklichkeit ist in der Schweiz. Die Teilnahme am EPD ist freiwillig, so will es der Gesetzgeber. Ärzte und Patienten können nicht dazu gezwungen werden. Unter den Ärzten herrscht wenig Begeisterung. Viele Hausärzte betreiben auch im Zeitlater der Digitalisierung noch Zettelwirtschaft. Sie führen ihre Patientenakten von Hand und haben wenig Lust das zu ändern.

Eine Pflicht besteht nur für stationäre Einrichtungen: Spitäler müssen bis zum 15. April 2020 dabei sein. Pflegeheime und Geburtshäuser zwei Jahre später.

Meine medizinischen Dokumente zur richtigben Zeit am richtigen Ort. Informieren Sie sich, denn es ist wichtig und interessant.

Weitere Informationen hier:

https://www.patientendossier.ch/sites/default/files/2019-05/190508_EPD-Booklet_Bev_LS_bfrei_d_0.pdf