Churer Alterskonzept 2025
07.12.2017
Der Stadtrat hat das Churer Alterskonzept 2025 verabschiedet. Dieses zeigt, wie die Stadt Chur in den nächsten Jahren auf die zunehmende Zahl von Senioren zu reagieren gedenkt.
Der Anteil der Bevölkerung in Chur, die älter ist als 65 Jahre, wird bis ins Jahr 2035 gemäss Prognosen um ca. 45 % ansteigen. Damit einher geht auch eine Steigerung der Ausgaben für Pflege und Betreuung in Form von Gemeindebeiträgen an die ambulante und stationäre Pflegefinanzierung. Das Gesundheitsamt Graubünden prognostiziert eine jährliche Steigerung dieser Kosten in der Höhe von 2 bis 4 %. Die Stadt steht in den kommenden 20 Jahren somit vor der Herausforderung, die Pflege und Betreuung bei stark steigender Nachfrage zu sichern und die Kosten einigermassen im Griff zu behalten. Gleichzeitig sollte in dieser Zeit kein Überangebot geschaffen werden, weil in den Jahren ab 2040 wieder mit einem Rückgang der betagten Bevölkerung gerechnet werden kann.
Um dieser Entwicklung zu begegnen, wird eine umfassende Ausrichtung der Alterspolitik auf kommunaler Ebene benötigt. Das erste übergeordnete Ziel ist hierbei, durch Einflussnahme auf die übergeordnete Gesetzgebung die Belastung des städtischen Finanzhaushalts zu begrenzen. Die grösste kostensenkende Wirkung kann jedoch erreicht werden, wenn Seniorinnen und Senioren möglichst lange in ihrem angestammten Umfeld leben können und somit ein vorzeitiger Eintritt in ein Alters- und Pflegeheim vermieden werden kann.
Das städtische Alterskonzept 2025 sieht entsprechend Handlungsfelder in den folgenden Bereichen:
• Steuerung, Zuständigkeit und Handlungsfähigkeit
• Soziales Netz
• Angebotsnetz
• Öffentlicher Raum und öffentlicher Verkehr
• Information und Vernetzung
• Gesundheitsförderung und Prävention
• Altersfreundliche Stadtverwaltung
• Erwerbsarbeit - Die Stadt Chur als Arbeitgeberin
Der Stadtrat hat das Churer Alterskonzept 2025 an seiner Sitzung vom 3. Oktober 2017 verabschiedet. Die Massnahmen- und Umsetzungsplanungen sind nicht Gegenstand des Konzepts und werden erst nach Kenntnisnahme durch den Gemeinderat erarbeitet und dem Stadtrat zur Genehmigung vorgelegt. Diverse Massnahmen werden eine Berücksichtigung der Thematik im Rahmen der üblichen Verwaltungstätigkeiten beinhalten und dementsprechend keine spezifischen Kosten auslösen. Der Gemeinderat hat im Rahmen der Budgetdebatten die Möglichkeit zur Steuerung bei denjenigen Massnahmen, welche Kosten auslösen. Erstmals könnte dies im Budget 2019 der Fall sein.